Haftpflichtversicherungen Hamm

Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung gehört auch in Hamm zu den Sachversicherungen. Diese bieten bei Schadensersatzansprüchen gegen Sie Schutz. Sie sind eine der wichtigsten Versicherungen. Man haftet z.B. bei Verschulden gemäß § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) in unbegrenzter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen. Auch zukünftiges Vermögen wird einbezogen.

Man muss einem Geschädigten den Schaden ersetzen, den man verursacht hat. Er soll so gestellt werden, als wäre der Schaden nicht passiert. Da der Schadenersatz sehr hoch ausfallen kann übersteigt dies schnell die eigenen Möglichkeiten. Genau dafür sind Haftpflichtversicherungen da. Sie übernehmen das finanzielle Risiko für Ihr Handeln. Für Ihr Verschulden.

Vereinfacht gesagt schützen Haftpflichtversicherungen Sie, wenn Sie „Mist gebaut“ haben.

Welche Haftpflichtversicherungen gibt es überhaupt?

Haftpflichtversicherungen Hamm

Es gibt viele Arten von Haftpflichtversicherungen. Prüfen Sie, welche Absicherungen sie benötigen und wo diese versichert sind.

Für den privaten Bereich ist die Privathaftpflichtversicherung extrem wichtig. Sie schützt Sie und Ihre Familie!

Als Hundehalter benötigt man in Hamm, NRW eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese ist Pflicht ab 40cm Körpergröße des Tieres. Auf meiner Seite Hundeversicherungen habe ich dazu mehr geschrieben und dort erfahren Sie, welchen Schutz die Fellnasen brauchen.

Eigentum verpflichtet, wer kennt das nicht? Als Eigentümer einer Immobilie sollten sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht haben. Bei der selbstgenutzten Immobilien ist diese meist in der privaten Haftpflicht eingeschlossen. Für eine vermietete Wohnung oder Haus finden sich ebenfalls kostenfreie Einschlüsse am Markt und dies gilt auch für Ferienhäuser.

Für Beamte, Soldaten oder Angestellte im öffentlichen Dienst ist eine Diensthaftpflichtversicherung wichtig. Die private Haftpflicht übernimmt keine Schäden, die bei der Ausübung eines Dienstes entstehen. Je nach Tätigkeit auf den Einschluss von echten Vermögensschäden achten, denn in vielen Fällen entsteht hier „nur“ ein finanzieller Schaden.

Im betrieblichen / gewerblichen Bereich gibt es als wichtigste Absicherung die Betriebshaftpflichtversicherung. Der Betrieb wird dadurch gegen Schadenersatzansprüche geschützt. Auch der Kleinunternehmer sollte diesen wichtigen Schutz abschließen. Bei kleinen Umsätzen kann man dieses Risiko auch in die Privathaftpflicht einschließen. Für bestimmte Berufe gibt es eine Berufshaftpflicht-Versicherung. Rechtsanwälte oder Architekten haben einen solchen Vertrag.

Daneben sind die Umweltschadenhaftpflicht und die Gewässerschadenhaftpflicht für z.B. Besitzer von Öltanks zu nennen.

Ich als VersicherungsMAKLER in Hamm habe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Als weitere Pflichtversicherung im privaten Umfeld kennt jeder die KFZ Haftpflichtversicherung. Ohne diese kann in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden.

Fragen Sie einen Experten, wenn Sie unsicher sind, welche Absicherung Sie benötigen.

Daneben existieren noch diverse andere Haftpflichtversicherungen für verschiedene Bereiche und Gefahren. Als Betreiber einer Photovoltaik Anlage sollten Sie die Risiken aus dem Betrieb der Anlage abgesichert haben. Am besten als kostenfreien Einschluss in Ihrer Privathaftpflicht. Alternativ als extra abzuschließende Betreiberhaftpflicht.

Ich führe die Liste hier nicht weiter, die wichtigsten sind genannt. Sie sehen also, wenn Sie einen Spezialisten für die Haftpflichtversicherung in Hamm suchen, dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse.

Welche Schäden versichert eine Haftpflicht-Versicherung?

Versichert sind in der Regel Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Letztere sollten auch in ausreichender Höhe eingeschlossen sein, da Schäden daraus hoch ausfallen können. In alten Verträgen ist der Bereich häufig auf niedrige Summen gedeckelt.

Der Schaden muss durch fahrlässiges oder grob fahrlässiges Handeln entstehen. Klassisches Beispiel ist die teure Vitrine, die man beim Besuch der Oma versehentlich umstößt. Dies wäre in der privaten Haftpflicht des Enkels versichert, über seinen eigenen Vertrag oder den der Eltern.

Für Vorsatz besteht kein Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung. Dennoch besteht aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen auch für diesen Fall Schadenersatzpflicht. Die Begleichung des Schadens übernimmt hier allerdings nicht die Versicherung. Wenn Sie etwas „absichtlich“ beschädigen kommt dafür nicht der Versicherer auf. Damit wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Personenschäden sind Schäden, die durch Verletzung bzw. Schädigung der Gesundheit einer Personen entstehen. Oder durch den Tod. Als Beispiel sei hier der Unfall eines Radfahrers mit einem Fußgänger angeführt. Oder der Mitarbeiter eines Betriebes, der eine Dachpfanne vom Gerüst verliert, die einen Passanten vor dem Haus trifft.

Ein Sachschaden meint Schäden an einer Sache. Wenn Sie z. B. durch Ihr Handeln den Fernseher Ihres Freundes beschädigen oder zerstören. Oder versehentlich die teure, antike Vase bei der Schwiegermutter kaputt machen.

Ein Vermögensschaden ist weder Sach- noch Personenschaden. Hier entsteht ein finanzieller Schaden. Sie kaufen z. B. ein hochwertiges E-Bike. Der Verkäufer macht falsche Angaben über das Alter, die verbauten Teile und die Laufleistung. Sie bezahlen zu viel für das Rad. Dies ist ein rein finanzieller Schaden.

Wovor schützt eine Haftpflichtversicherung in Hamm genau?

Bei einem Schadensfall werden die berechtigten Ansprüche beglichen. Der Schaden bzw. Kosten dafür werden übernommen, um den Geschädigten so zu stellen, wie vor dem Schadenereignis. Natürlich prüft der Versicherer die Ansprüche auf Richtigkeit. Alternativ wehrt die Versicherung unberechtigte Ansprüche ab. Dies ist die sogenannte Rechtsschutzfunktion (passiver Rechtsschutz) der Haftpflichtversicherungen.

Ersetzt wird der Zeitwert, anders als z. B. bei der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Dort wird in vielen Fällen der Neuwert erstattet.

Die Höhe, bis zu der ein Schaden reguliert wird hängt von dem konkreten Vertrag ab. Im privaten Bereich empfehle ich eine Versicherungssumme von 50 Mio. Bei der Hundehaftpflichtversicherung sollten mindestens 10 Mio Euro versichert sein. Im betrieblichen Bereich sind diese Summen oft niedriger, z.B. 5 Mio. Da gibt es seitens der Anbieter mehrere Möglichkeiten, die man als Betrieb auswählen kann. Sie sollten ausreichend hoch sein.

Natürlich bin ich nicht nur Ihr Berater für die Haftpflicht in Hamm. Alle andere Produkte aus den Themen der Versicherung habe ich im Angebot.

Wenn es um das Thema Altersvorsorge und Absicherung (betriebliche Altersversorgung, Riester Rente, Rürup Rente, Lebensversicherung, private Rentenversicherung, Risikolebensversicherung, Sterbegeldversicherung) oder einer Zusatzversicherung für Bereich der Krankenversicherung und Pflegeversicherung in Hamm geht, dann machen Sie am besten heute noch einen Termin mit mir aus.

Ebenfalls bin ich der Ansprechpartner für die Autoversicherung oder den Sachversicherungen, wie beispielsweise Rechtsschutzversicherung (insbesondere Verkehrsrechtsschutz), Hausratversicherung, Unfallversicherung oder Wohngebäudeversicherung in Hamm. Testen Sie einfach meinen Service und vereinbaren eine unverbindliche Beratung.

Meine Kunden (Privatkunden und Unternehmen) erreichen mich unter Tel.: 02381-8760244. Wenn Sie Ort meine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann finden Sie mich unter der folgenden Adresse:

VersicherungsMAKLER Hamm

Guido Hellweg

Martinstraße 61 A

59067 Hamm

Ich stehe als VersicherungsMAKLER aus Hamm gerne für Fragen hierzu zur Verfügung.

Guido Hellweg