Altersvorsorge in Hamm – persönliche Beratung vom Versicherungsmakler

Reicht Ihre gesetzliche Rente aus? Für die meisten Menschen in Hamm lautet die ehrliche Antwort: nein. Als Versicherungsmakler in Hamm helfe ich Ihnen dabei, Ihre Versorgungslücke zu berechnen und eine Altersvorsorge aufzubauen, die zu Ihrem Leben, Ihrem Einkommen und Ihren Zielen passt.

Sobald die wichtigsten Risiken abgesichert sind – etwa die private Haftpflicht und Ihre Arbeitskraft, vorzugsweise über eine Berufsunfähigkeitsversicherung –, wird es Zeit, sich möglichst früh mit der Altersvorsorge zu beschäftigen. Denn die gesetzliche Rente allein führt ohne zusätzliche Vorsorge in vielen Fällen in die Altersarmut.

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Zum 1. Januar 2027 startet das neue, staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Nichts überstürzen. Mehr Infos dazu im Ratgeber unter Altersvorsorgedepot 2027 und siehe auch Infos im Kasten weiter unten auf dieser Seite.


Warum private Altersvorsorge auch in Hamm unverzichtbar ist

Von welchem Geld leben Sie im Alter? Diese Frage sollten Sie sich so früh wie möglich stellen. Die gesetzliche Rente bietet nur eine Grundversorgung – das bestätigt auch die Bundesregierung. Wer seinen Lebensstandard im Ruhestand halten möchte, kommt am Thema zusätzliche Altersvorsorge nicht vorbei.

Altersvorsorge Hamm

Wie leben Sie im Alter?

Die wichtigsten Gründe im Überblick:

Demografischer Wandel: Deutschland altert. Immer weniger Erwerbstätige finanzieren im Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung immer mehr Rentner. Das Rentenniveau steht dadurch langfristig unter Druck.

Sicherung des Lebensstandards: Die gesetzliche Rente ersetzt nur einen Teil Ihres letzten Einkommens. Die Differenz zwischen Rente und gewohntem Lebensstandard – Ihre persönliche Versorgungslücke – müssen Sie selbst schließen.

Inflationsschutz: Die gesetzliche Rente wird nicht immer im gleichen Maße angepasst wie die Lebenshaltungskosten steigen. Private Vorsorge mit Sachwertanteil – etwa über fondsgebundene Rentenversicherungen mit ETFs oder Aktienfonds – kann helfen, Ihre Kaufkraft im Alter zu erhalten.

Staatliche Förderung nutzen: Der Staat fördert zusätzliche Vorsorge gezielt, etwa über Steuervorteile bei der Basisrente (Rürup-Rente) oder Zulagen und Steuervorteile bei geförderten Verträgen. Diese Förderung sollten Sie nicht verschenken.

Flexibilität und Unabhängigkeit: Mit privater Vorsorge behalten Sie die Kontrolle: Sie wählen Produkte, Anlagestrategie und Auszahlungsform passend zu Ihren Lebensumständen.

Inhaltsverzeichnis

Welche Altersvorsorge passt zu Ihnen? Die drei Schichten im Überblick

Seit 2005 gliedert sich die Altersvorsorge in Deutschland in drei Schichten, aus denen jeweils eine lebenslange Rente fließen kann. Im Idealfall kombinieren Sie Bausteine aus mehreren Schichten. Die folgende Übersicht dient der ersten Orientierung – sie ersetzt keine individuelle Beratung.

Schicht 1: Gesetzliche Rente und Basisrente (Rürup-Rente)

Zur ersten Schicht gehört vor allem die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Sie ist umlagefinanziert: Die Beiträge der heutigen Arbeitnehmer finanzieren die Renten der heutigen Rentner. Für Angestellte ist sie eine Pflichtversicherung; die Beiträge tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Die GRV bietet eine Grundversorgung im Alter, bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene.

Ebenfalls zur Schicht 1 zählen berufsständische Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und die Beamtenversorgung.

Die Basisrente (Rürup-Rente) bildet als private Versicherung die gesetzliche Rente steuerlich nach. Sie ist vor allem für Selbstständige und gut verdienende Angestellte interessant: Die Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, die spätere Rente wird im Alter versteuert. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich – die Basisrente wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt.

Besteuerung im Auszahlfall: Renten der Schicht 1 werden nachgelagert besteuert. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Bei Rentenbeginn im Jahr 2026 sind 84 % der Rente mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, 16 % bleiben als lebenslang festgeschriebener Rentenfreibetrag steuerfrei. Für jeden späteren Rentnerjahrgang steigt der Besteuerungsanteil um 0,5 Prozentpunkte, bis er für Rentenbeginne ab 2058 100 % erreicht. Im Gegenzug sind die Beiträge in der Ansparphase steuerlich absetzbar – und der persönliche Steuersatz ist im Ruhestand meist niedriger als im Erwerbsleben.

Ziel dieser Schicht: eine Grundversorgung im Alter mit einem Mindestmaß an finanzieller Sicherheit.

Schicht 2: Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Riester-Rente

Die zweite Schicht umfasst die staatlich geförderte Zusatzvorsorge.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird über Ihren Arbeitgeber eingerichtet. Finanziert wird sie durch Entgeltumwandlung aus Ihrem Bruttogehalt und/oder durch Zuschüsse des Arbeitgebers. Beiträge sind in bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei.

Die Riester-Rente wird von privaten Anbietern angeboten und richtet sich vor allem an Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sie bietet staatliche Zulagen (Grund- und Kinderzulage) sowie mögliche Steuervorteile. Die Auszahlung muss zu mindestens 70 % als lebenslange Rente erfolgen; bis zu 30 % können zu Rentenbeginn als Kapital entnommen werden.

Besteuerung im Rentenfall: Leistungen aus bAV und Riester-Rente sind in der Auszahlungsphase in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung). Das gilt auch für eine Riester-Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 %. Bei gesetzlich Krankenversicherten fallen auf Betriebsrenten zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an; in der Krankenversicherung gilt dafür ein Freibetrag. Dem stehen die Steuer- und Abgabenvorteile bzw. Zulagen in der Ansparphase gegenüber.

Beide Wege sind an gesetzliche Vorgaben gebunden und daher weniger flexibel als Produkte der dritten Schicht.

Hinweis: Reform der geförderten Altersvorsorge – Altersvorsorgedepot ab 2027
Mit dem im Mai 2026 in Kraft getretenen Altersvorsorgereformgesetz wird die Riester-Rente im Neugeschäft abgelöst: Ab dem 1. Januar 2027 startet das neue, staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können unverändert weitergeführt werden. Alternativ kann das angesparte Riester-Guthaben künftig auf Wunsch in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden – dabei entfällt allerdings die bisherige Beitragsgarantie. Ob eine Übertragung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt unter anderem von Restlaufzeit, Kosten und Ihrer Risikobereitschaft ab und sollte individuell geprüft werden. Konkrete Produkte sind aktuell noch nicht verfügbar. Ausführliche Informationen zum Altersvorsorgedepot folgen in Kürze auf dieser Seite.

Schicht 3: Private Altersvorsorge ohne staatliche Bindung

Die dritte Schicht besteht aus privaten Vorsorgeprodukten ohne Fördervorgaben. Im Versicherungsbereich gehören dazu zum Beispiel:

  • klassische private Rentenversicherungen
  • fondsgebundene Rentenversicherungen (auch mit ETFs)
  • Indexpolicen

Es gibt hier keine staatliche Förderung, dafür deutlich mehr Freiheit bei Produktauswahl, Anlagestrategie und Kapitalverwendung – inklusive der Möglichkeit einer vollständigen Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn. Die spätere Leistung hängt von den vereinbarten Konditionen, den Kosten, der Anlagestrategie und der Entwicklung der Zins- und Kapitalmärkte ab.

Besteuerung bei der Auszahlung: In der Auszahlungsphase ist die dritte Schicht am günstigsten geregelt. Bei Wahl der lebenslangen Rente wird nur der sogenannte Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuert – bei Rentenbeginn mit 65 Jahren sind das beispielsweise 18 % der Rente. Bei einer Kapitalauszahlung greift nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit und Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres das Halbeinkünfteverfahren: Nur die Hälfte der erzielten Erträge ist steuerpflichtig. Dafür gibt es in der Ansparphase keine steuerliche Förderung der Beiträge.

Die drei Schichten der Altersvorsorge

Im Idealfall kombinieren Sie Bausteine aus mehreren Schichten

Schicht Vorsorge-Produkte Merkmale & Förderung
Schicht 3 Private Vorsorge
Private und fondsgebundene Rentenversicherungen, Indexpolicen Keine staatliche Förderung Auszahlung als Rente oder volle Kapitalauszahlung möglich ↑ Hohe Flexibilität
Schicht 2 Geförderte Zusatzvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Riester-Rente
Neu im Neugeschäft ab 1. Jan 2027:
Altersvorsorgedepot
Zulagen und/oder Steuer- und Sozialabgabenvorteile
Schicht 1 Basisversorgung
Gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente (Rürup), Versorgungswerke, Beamtenversorgung Steuervorteile in der Ansparphase Auszahlung als lebenslange Rente ↓ Mehr Sicherheit / Bindung Das Fundament: Grundversorgung im Alter

Vereinfachte Darstellung · ersetzt keine individuelle Beratung
guidohellweg.net · Guido Hellweg, Versicherungsmakler in Hamm

Die drei Schichten im Vergleich

Merkmal Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
Beispiele Gesetzliche Rente, Basisrente bAV, Riester-Rente Private / fondsgebundene Rentenversicherung
Staatliche Förderung Steuervorteile (Sonderausgaben) Zulagen und/oder Steuer- und Sozialabgabenvorteile in der Regel keine
Verpflichtend? GRV für Angestellte ja, Basisrente freiwillig freiwillig freiwillig
Flexibilität gering eingeschränkt hoch
Auszahlung lebenslange Rente überwiegend Rente (Riester: bis 30 % Kapital) Rente oder volle Kapitalauszahlung
Besteuerung der Auszahlung nachgelagert: Besteuerungsanteil nach Rentenbeginnjahr (2026: 84 %) voll steuerpflichtig mit persönlichem Steuersatz nur Ertragsanteil (z. B. 18 % bei Rentenbeginn mit 65) bzw. Halbeinkünfteverfahren bei Kapitalauszahlung

Nettopolice: Altersvorsorge ohne Abschlussprovision

Bei den Produkten der dritten Schicht – und auch bei der Basisrente – setze ich bevorzugt auf sogenannte Nettopolicen. Das sind Rentenversicherungen ohne einkalkulierte Abschluss- und Vertriebsprovisionen: Statt einer Provision, die über Jahre aus Ihren Beiträgen finanziert wird, vereinbaren wir ein transparentes, einmaliges Honorar. Der Vorteil: Ihr Sparbeitrag fließt von Beginn an nahezu vollständig in die Kapitalanlage, der Zinseszinseffekt wirkt früher und stärker – über lange Laufzeiten kann das die Ablaufleistung deutlich erhöhen. Hinzu kommen je nach Tarif kostenlose Fonds- und ETF-Wechsel, kostenloses Rebalancing und ein Ablaufmanagement zum Ende der Laufzeit. Auch spätere Beitragserhöhungen und Dynamiken bleiben frei von Abschlusskosten.

Altersvorsorge-Beratung in Hamm: So arbeite ich

Als Versicherungsmakler in Hamm bin ich gesetzlich als Sachwalter Ihrer Interessen tätig. Das bedeutet für Sie: Ich vergleiche Tarife vieler Anbieter und empfehle, was zu Ihrer Situation passt.

So läuft eine Beratung typischerweise ab:

  1. Bestandsaufnahme: Wir erfassen Ihre bestehende Vorsorge – gesetzliche Rente, bestehende Verträge, ggf. Versorgungswerk oder bAV.
  2. Versorgungslücke berechnen: Wie groß ist die Differenz zwischen Ihrem gewünschten Einkommen im Alter und den zu erwartenden Leistungen?
  3. Strategie und Schichten-Mix: Welche Kombination aus Basisrente, bAV, geförderter und privater Vorsorge passt zu Ihrem Einkommen, Ihrer Steuersituation und Ihrer Flexibilitätserwartung?
  4. Umsetzung und Begleitung: Auswahl konkreter Tarife, Antragsbegleitung und regelmäßige Überprüfung – denn Lebensumstände ändern sich.

Die Beratung ist persönlich vor Ort in Hamm und Umgebung oder auf Wunsch online möglich.

Häufige Fragen zur Altersvorsorge in Hamm

Reicht die gesetzliche Rente aus?

Für die meisten Menschen nicht. Die gesetzliche Rente bietet eine Grundversorgung, ersetzt aber nur einen Teil des letzten Nettoeinkommens. Ohne zusätzliche Vorsorge droht eine spürbare Versorgungslücke – im schlimmsten Fall Altersarmut.

Wann sollte ich mit der Altersvorsorge beginnen?

So früh wie möglich – idealerweise, sobald Haftpflicht und Arbeitskraft (Berufsunfähigkeitsversicherung) abgesichert sind. Je früher Sie starten, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt und desto geringer ist der monatliche Aufwand für dieselbe Zielrente.

Welche Altersvorsorge ist die beste?

Eine pauschal „beste“ Altersvorsorge gibt es nicht. Die passende Lösung hängt von Ihrem Beschäftigungsstatus (angestellt, selbstständig, verbeamtet), Ihrem Einkommen, Ihrer Steuersituation und Ihrem Wunsch nach Flexibilität ab. Häufig ist ein Mix aus mehreren Schichten sinnvoll.

Lohnt sich die Basisrente (Rürup) für Selbstständige?

Für viele Selbstständige und gut verdienende Angestellte ja, weil die Beiträge in erheblichem Umfang steuerlich absetzbar sind. Der Nachteil: Das Kapital ist gebunden und wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Ob sich das für Sie rechnet, sollte individuell geprüft werden.

Was passiert mit meiner Riester-Rente ab 2027?

Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen und können mit den bisherigen Konditionen weitergeführt werden. Ab dem 1. Januar 2027 startet als Nachfolger im Neugeschäft das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot; angespartes Riester-Guthaben kann dann auf Wunsch dorthin übertragen werden, wobei die Beitragsgarantie entfällt. Produkte sind derzeit noch nicht verfügbar – lassen Sie sich vor einer Entscheidung beraten.

Was kostet die Beratung?

Das Erstgespräch ist für Sie unverbindlich. Je nach Produkt erfolgt meine Vergütung entweder über die vermittelten Verträge (Courtage) oder – bei Nettopolicen – über ein vorab vereinbartes, transparentes Honorar. In beiden Fällen wissen Sie vor Ihrer Entscheidung genau, welche Kosten anfallen.

Jetzt Beratungstermin in Hamm vereinbaren

Warten Sie nicht, bis die Rente näher rückt – jedes Jahr früher zählt. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch zur Altersvorsorge in Hamm.

Guido Hellweg

Dipl. Betriebswirt(FH)

VersicherungsMAKLER aus Hamm