Altersvorsorge Hamm – Altersversorgung

Wenn die wichtigten Risiken wie Haftpflicht Risiken und die Absicherung der Arbeitskraft – vorzugsweise durch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung – bestehen, wird es Zeit, sich möglichst früh mit der Altersvorsorge zu beschäftigen. Die gesetzliche Rente führt sonst in vielen Fällen in die Altersarmut; ohne zusätzliche Altersversorgung.

Welche Altersvorsorge passt zu mir?

Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge im Bereich Versicherungen habe ich in Hamm? Reicht meine gesetzliche Rente aus?

Von welchem Geld lebe ich im Alter? Diese Frage sollte man sich früh stellen und für sich eine passende Lösung finden. Die gesetzliche Rente wird für die meisten Menschen im Alter nicht ausreichen. Sie werden im Alter damit kein ausreichendes Auskommen haben.  Am Thema Altersvorsorge kommt also niemand vorbei. Man kann es auch als Langlebigkeitsrisiko bezeichnen, denn nach dem Arbeitsleben kommt die „Rente“ oder „Pension“. Dabei ist durchaus ein Mix aus verschiedenen Anlageformen möglich, hier geht es um Altersvorsorge über den Versicherungsweg, welcher als fast einziger das Langlebigkeitsrisiko abbildet in Form einer Leibrente.

Mit drei Schichten zur Altersvorsorge

Im Bereich der Ruhestandsplanung und Altersversorgung gibt es seit 2005 drei Schichten der Altersvorsorge, aus denen eine lebenslange Rente fließen kann. Einen Altersvorsorgevertrag kann man aus allen Schichten auswählen. Im Idealfall hat man aus allen Schichten Produkte zur Absicherung.  Die Unterschiede stelle ich zur ersten Orientierung nachfolgend kurz dar. Eine individuelle Beratung ersetzt das natürlich nicht.

Altersvorsorge Schichten

Schicht 1 – Gesetzliche Rente und Basisrente / Rürup Rente

Dazu zählen vor allem die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die vom Staat verwaltet wird. Jeder, der in Deutschland angestellt arbeitet, ist in die GRV einbezogen und zahlt Beiträge, die dann als Rente im Alter ausgezahlt werden. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine umlagefinanzierte Versicherung, bei der die Beiträge der aktuellen Arbeitnehmer zur Finanzierung der Renten der aktuellen Rentner verwendet werden. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung, und die Leistungen werden von staatlicher Seite garantiert. Sie bietet eine Grundversorgung im Alter, bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene. Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen und sind paritätisch vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen.

Zur 1. Schicht zählen ebenso berufsständische Versorgungswerke, die landwirtschaftlichen Alterskassen und auch die Beamtenversorgung.

Auch die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt gehört zur Schicht 1, denn Sie bildet als private Versicherung auch in Hamm quasi die gesetzliche Rente nach inkl. der Steuervorteile und ist vor allem für Selbstständige und gut verdienende Angestellte eine Option. Die Einzahlungen in die Basisrente können bis zu einem gewissen Grad als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die Auszahlungen sind im Alter als Rente zu versteuern.

Das Ziel dieser Schicht ist es, eine Grundversorgung im Alter sicherzustellen, die ein Mindestmaß an finanzieller Sicherheit gewährleistet.

Schicht 2 – Riester Rente und betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die zweite Schicht beinhaltet betriebliche und private Altersvorsorgeverträge im Rahmen der Riesterrente.

Bei der betriebliche Altersvorsorge (bAV) handelt es sich um eine von Arbeitgebern für ihre Arbeitnehmer eingerichtete Altersvorsorge. Die Beiträge können durch den Arbeitnehmer mittels Entgeltumwandlung und/oder durch Zuschüsse des Arbeitgebers finanziert werden.

Die Riester-Rente wird von privaten Versicherungsunternehmen oder anderen Finanzinstituten angeboten und ergänzen ebenso die gesetzliche Rente für Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sie bietet Steuervorteile und staatliche Zulagen (Grundzulage und Kinderzulage). Die Auszahlung erfolgt im Alter und muss mindestens zu 70% als lebenslange Rente erfolgen.

Die Beiträge können steuerlich begünstigt sein, was bedeutet, dass sie unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden können. Sie sind allerdings auch bestimmten Regeln unterworfen und sind nicht so flexibel wie Lösungen der Schicht 3.

Schicht 3 – Private Altersvorsorge /Kapitalanlageprodukte

Die dritte Schicht besteht aus privaten Vorsorgeprodukten, die nicht an bestimmte Vorgaben gebunden sind. Dazu gehören im Bereich Versicherungen z.B. private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen und Indexversicherungen.

Anders als bei der zweiten Schicht gibt keine staatliche Förderungen, aber deutlich mehr Flexibilität in Bezug auf die Auswahl der Produkte und Anlagestrategien und Verwendung des Kapitals und Ausgestaltungen. Die Leistungen hängen von den individuellen Vereinbarungen, den Kosten, der Anlagestrategie  und der Entwicklung Zinsen und der Kapitalmärkte ab.

Unterschiede der drei Schichten nochmal erläutert:

  • Steuerliche Behandlung: Die erste und zweite Schicht bieten steuerliche Vorteile und teils Förderungen, während die dritte Schicht i.d.R.  ohne staatliche Förderung auskommt.
  • Verfügbarkeit: Die erste Schicht ist besonders im Bereich gesetzliche Rentenversicherung für die meisten verpflichtend, die zweite und dritte Schicht sind freiwillige Absicherungen.
  • Ziel und Flexibilität: Die ersten beiden Schichten zielen auf eine grundlegende Absicherung im Alter ab, die dritte Schicht bietet mehr Flexibilität und individuelle Anpassungsmöglichkeiten, nur ohne staatliche Unterstützung.
  • Auszahlungsmodalitäten: Während die ersten beiden Schichten hauptsächlich auf Rentenzahlungen fokussiert sind, bietet die dritte Schicht eine größere Vielfalt an Auszahlungsmöglichkeiten, einschließlich vollständiger Kapitalauszahlungen zu Rentenbeginn.

Warum ist eigene Altervorsorge wichtig?

Demografischer Wandel:

Deutschland steht, wie viele andere Industrieländer auch, vor einem demografischen Wandel, der durch eine alternde Bevölkerung und sinkender Geburtenraten gekennzeichnet ist. Das bedeutet, dass immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter sind, um die steigende Anzahl älterer Menschen zu unterstützen. Immer weniger Erwerbstätige müssen die steigende Zahl an Rentnern finanzieren im Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung. Das führt wahrscheinlich langfristig zu niedrigeren Renten.

Sicherung des Lebensstandards:

Die gesetzliche Rente allein reicht nicht aus und bietet nur eine Grundversorgung, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand aufrechtzuerhalten; auch laut Bundesregierung.

Inflationsschutz:

Die gesetzliche Rente wird nicht immer im gleichen Maße wie die Lebenshaltungskosten angepasst. Private Altersvorsorge, insbesondere in Form von Sachwertanlagen wie z.B. ETF oder Aktienfonds, kann einen gewissen Schutz vor Inflation bieten und dazu beitragen, Kaufkraft im Alter zu erhalten.

Staatliche Unterstützung:

Die staatliche Förderung von privaten Altersvorsorgeprodukten wie der Riester-Rente und der Rürup-Rente soll Anreize schaffen, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Sie bietet Anreize, die die Ansparphase und teilweise auch die Auszahlungsphase steuerlich begünstigen. Denn auch dem Staat ist klar, dass die gesetzliche Rente nur eine Basisabsicherung bieten kann.

Finanzielle Unabhängigkeit und Flexibilität:

Durch private Altersvorsorge haben Individuen mehr Kontrolle über ihre Investitionenn und können ihre Vorsorgepläne an persönliche Ziele und Lebensumstände anpassen. Dies ermöglicht eine personalisierte Strategie für den Ruhestand. Dies trägt zur individuellen Lebensqualität bei.

Fazit:

Zusätzliche private Altersvorsorge ist daher offensichtlich absolut notwendig, um finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten und ein essenzieller Bestandteil der finanziellen Planung für die Zukunft!

Ruhestand

Guido Hellweg

Dipl. Betriebswirt(FH)

VersicherungsMAKLER aus Hamm