Altersvorsorgedepot ab 2027:
Was die neue Förderung bringt und warum Sie nichts überstürzen sollten
Die kurze Antwort vorweg: Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge und löst ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente für Neuabschlüsse ab. Es ermöglicht erstmals gefördertes Sparen in Fonds und ETFs ohne verpflichtende Beitragsgarantie – mit bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr plus Kinderzulagen. Wichtig zu wissen: Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter, niemand muss jetzt handeln. Als Versicherungsmakler in Hamm rate ich deshalb: Informieren Sie sich in Ruhe – und lassen Sie sich von niemandem zu einem schnellen Wechsel drängen.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Nach jahrelanger Diskussion ist die Reform beschlossene Sache: Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Zum 1. Januar 2027 startet damit die neue geförderte private Altersvorsorge.
Der zentrale Unterschied zur Riester-Rente: Beim Altersvorsorgedepot können Sie staatlich gefördert direkt in kapitalmarktnahe Anlagen wie Fonds und ETFs investieren – ohne die bisher verpflichtende 100-Prozent-Beitragsgarantie. Diese Garantie war gut gemeint, hat aber über Jahrzehnte Rendite gekostet, weil ein Großteil des Geldes sicherheitshalber in schwach verzinste Anlagen fließen musste. Künftig haben Sie die Wahl zwischen drei Varianten: dem Altersvorsorgedepot ohne Garantie mit voller Renditechance, einem kostengünstigen Standarddepot mit gedeckelten Effektivkosten von maximal 1 Prozent pro Jahr, und weiterhin Garantieprodukten für sicherheitsorientierte Sparer.
So funktioniert die neue Förderung
Die Zulage hängt künftig allein von Ihren eigenen Einzahlungen ab – nicht mehr wie bei Riester vom Einkommen des Vorjahres. Das macht die Förderung deutlich einfacher: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent Zulage je Euro, für Beiträge darüber bis 1.800 Euro noch 25 Cent je Euro. Maximal sind so 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich. Dazu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr sowie ein einmaliger Bonus von 200 Euro für junge Leute, die vor dem 25. Geburtstag starten. Der Mindestbeitrag für die Förderung liegt bei 120 Euro pro Jahr – also 10 Euro im Monat.
Steuerlich bleibt es beim bewährten Prinzip: In der Ansparphase sind Kapitalerträge steuerfrei, Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, besteuert wird erst die Auszahlung im Ruhestand. Und bei der Auszahlung wird es flexibler als bei Riester: ab 65 möglich, bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einen Schlag, der Rest wahlweise als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr.
Eine Neuerung halte ich für besonders wichtig: Erstmals sind auch Selbständige, Freiberufler und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke förderberechtigt – eine Gruppe, die bei Riester außen vor war und für die sich damit ein komplett neuer geförderter Vorsorgeweg öffnet.
Was bedeutet das für Ihren Riester-Vertrag?
Zunächst: gar nichts. Bestehende Riester-Verträge genießen vollen Bestandsschutz. Sie können Ihren Vertrag unverändert weiter besparen und erhalten weiterhin die bisherige Riester-Förderung. Es gibt keine automatische Kündigung und keine automatische Umwandlung. Neu abschließen lässt sich ein Riester-Vertrag ab 2027 allerdings nicht mehr.
Ab 2027 haben Sie als Riester-Sparer dann mehrere Optionen: den Vertrag mit den alten Regeln weiterführen, zusätzlich ein Altersvorsorgedepot abschließen, Ihr Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen oder mit dem bestehenden Vertrag in die neuen Förderregeln wechseln. Welcher Weg der richtige ist, lässt sich nicht pauschal sagen – und genau hier wird es beratungsintensiv.
Warum Sie jetzt nichts überstürzen sollten
Ich rechne damit, dass in den kommenden Monaten kräftig mit dem Altersvorsorgedepot geworben wird – teils auch mit dem Unterton, Riester sei „tot“ und man müsse schnell handeln. Beides ist falsch. Drei Gründe für Gelassenheit:
Erstens: Es gibt schlicht noch nichts zu kaufen. Die neuen Produkte kommen erst zum 1. Januar 2027 auf den Markt. Bis dahin müssen die Anbieter ihre Depots erst entwickeln und zertifizieren lassen – und es lohnt sich, die ersten Angebote in Ruhe zu vergleichen, statt das erstbeste zu nehmen.
Zweitens: Der Wechsel ist eine individuelle Rechenaufgabe. Die neue Förderung ist einfacher, aber nicht für jeden höher. Ein Beispiel: Bei geringem Einkommen reichte für die volle Riester-Grundzulage von 175 Euro bisher schon der Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr. Im neuen System gibt es Förderung erst ab 120 Euro Eigenbeitrag – und für eine Zulage in gleicher Höhe müssen Sie deutlich mehr einzahlen. Gerade Geringverdiener und Familien mit mehreren Kindern können mit dem alten Vertrag besser fahren. Dazu kommt: Wer aus einem Garantieprodukt in ein Depot ohne Garantie wechselt, gibt seine Garantien unwiderruflich auf – was je nach Alter und Risikoprofil richtig oder falsch sein kann.
Drittens: Eine Kündigung ist fast immer der teuerste Weg. Wer seinen Riester-Vertrag jetzt kündigt, muss erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Für die allermeisten gilt: Vertrag laufen lassen, die Entwicklung beobachten und die Entscheidung mit klarem Kopf treffen, wenn die neuen Produkte und ihre Bedingungen tatsächlich auf dem Tisch liegen.
Mein Fazit als Versicherungsmakler aus Hamm
Das Altersvorsorgedepot ist eine echte Verbesserung – mehr Renditechance, einfachere Förderung, flexiblere Auszahlung, und erstmals auch für Selbständige offen. Aber es ist kein Grund für Hektik: Ihr Riester-Vertrag läuft geschützt weiter, die neuen Produkte kommen erst 2027, und ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von Ihrer Förderung, Ihrem Vertrag und Ihrer Lebenssituation ab. Wenn Sie wissen möchten, wo Sie stehen und welche Option für Sie rechnerisch die beste ist: Ich schaue mir Ihren bestehenden Vertrag gerne an – nehmen Sie einfach Kontakt auf.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Zum 1. Januar 2027. Das Gesetz ist seit Ende Mai 2026 in Kraft, die Produkte kommen aber erst zum Jahreswechsel 2027 auf den Markt.
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Nein – und in den meisten Fällen sollten Sie das auch nicht. Bestehende Verträge laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Bei einer Kündigung müssten erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
Lohnt sich der Wechsel von Riester ins Altersvorsorgedepot?
Das ist individuell verschieden. Für manche – etwa renditeorientierte Sparer mit langem Anlagehorizont – kann der Wechsel attraktiv sein. Für andere, insbesondere Geringverdiener und kinderreiche Familien mit hoher Riester-Zulage bei kleinem Eigenbeitrag, kann der alte Vertrag förderseitig besser bleiben. Eine pauschale Empfehlung wäre unseriös; rechnen Sie es durch oder lassen Sie es durchrechnen.
Wer kann das Altersvorsorgedepot nutzen?
Grundsätzlich alle, die bisher riesterberechtigt waren – also insbesondere rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte und Eltern in Erziehungszeiten. Neu hinzu kommen Selbständige, Freiberufler und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Was passiert, wenn ich einfach nichts tue?
Dann ändert sich für Sie nichts: Ein bestehender Riester-Vertrag läuft mit der bisherigen Förderung weiter. Sie verlieren durch Abwarten keine Ansprüche – und gewinnen Zeit, die neuen Angebote ab 2027 in Ruhe zu vergleichen.

