Krankentagegeld: So sichern Sie als gesetzlich Versicherter Ihr Einkommen bei Krankheit
Kurz erklärt: Eine Krankentagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die bei längerer, ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit einen vorher vereinbarten Tagessatz zahlt – steuerfrei und so lange, wie die Arbeitsunfähigkeit andauert. Für gesetzlich Versicherte schließt sie die Lücke zwischen dem Krankengeld der Krankenkasse und dem gewohnten Nettoeinkommen. Sie ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern ergänzt sie: Das Krankentagegeld sichert die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit ab, die BU-Rente den dauerhaften bzw. länger andauernden Ausfall.
Als freier Versicherungsmakler aus Hamm erlebe ich in Beratungen immer wieder denselben Aha-Moment: Die meisten wissen gar nicht, wie deutlich ihr Einkommen sinkt, wenn eine Krankheit länger als sechs Wochen dauert. Genau darum geht es hier – verständlich, mit aktuellen Zahlen und ohne Kleingedrucktes-Kauderwelsch. Nutzen Sie den Rechner unten.
Was passiert, wenn Sie länger krank sind? Der Ablauf in der GKV
Werden Sie als Angestellter in Hamm, Unna oder Umgebung krank, läuft es zeitlich immer nach demselben Muster ab:
Woche 1 bis 6 – Entgeltfortzahlung: Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt zunächst ganz normal weiter. In dieser Phase merken Sie finanziell nichts.
Ab Woche 7 (43. Tag) – Krankengeld: Jetzt übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Davon gehen noch Ihre Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab – zusammen rund 12 Prozent. Unterm Strich landen bei den meisten etwa 75 bis 80 Prozent des gewohnten Nettos auf dem Konto.
Nach maximal 78 Wochen – Aussteuerung: Für dieselbe Krankheit zahlt die Kasse innerhalb von drei Jahren höchstens 78 Wochen – die sechs Wochen Entgeltfortzahlung werden dabei mitgezählt, die Kasse selbst zahlt also maximal 72 Wochen. Danach endet das Krankengeld. Sind Sie dann weiterhin arbeitsunfähig, geht es in der Regel um Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente – oder, wenn vorhanden, um Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wie hoch ist das Krankengeld – und wie groß ist Ihre Lücke?
Rechnen wir das einmal konkret durch. Beispiel: 3.500 € brutto, rund 2.400 € netto im Monat.
- 70 % vom Brutto = 2.450 €
- 90 % vom Netto = 2.160 € → der niedrigere Wert gilt
- abzüglich rund 12 % Sozialabgaben bleiben etwa 1.900 € Krankengeld netto
Die monatliche Lücke: rund 500 €. Und das Monat für Monat – bei einer langwierigen Erkrankung schnell über ein Jahr lang. Miete, Kredit, Auto und Lebensmittel werden in dieser Zeit leider nicht billiger. Eher im Gegenteil.
Für Gutverdiener wird es noch deutlicher: Das Krankengeld wird nur aus Ihrem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Die liegt 2026 bei 5.812,50 € im Monat. Das Höchstkrankengeld beträgt damit 135,63 € brutto pro Kalendertag – nach Abzügen bleiben davon rund 3.560 € im Monat. Wer 7.000 € oder 8.000 € brutto verdient, verliert also nicht 20, sondern schnell 30 bis 40 Prozent seines Nettoeinkommens.
Wie groß ist Ihre persönliche Lücke? Rechnen Sie es in zwei Minuten selbst aus:
Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?
Kurz gesagt: für alle, die auf ihr laufendes Einkommen voll angewiesen sind. Konkret:
Angestellte mit laufenden Verpflichtungen. Wer Miete oder eine Baufinanzierung bedient, eine Familie versorgt oder schlicht keine üppigen Rücklagen hat, spürt 500 € weniger im Monat sehr direkt. Das Krankentagegeld gleicht genau diese Differenz aus – steuerfrei und ohne Anrechnung.
Gutverdiener über der Beitragsbemessungsgrenze. Hier ist die Lücke am größten, weil das Krankengeld gedeckelt ist. Je höher das Einkommen, desto wichtiger die private Ergänzung.
Selbstständige in der GKV. Für Sie ist das Thema doppelt wichtig: Eine Entgeltfortzahlung gibt es nicht, und Krankengeld erhalten Sie nur, wenn Sie es über eine Wahlerklärung oder einen Wahltarif Ihrer Kasse aktiv vereinbart haben – dann ebenfalls erst ab dem 43. Tag. Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung können Sie den Leistungsbeginn deutlich früher legen (z. B. ab dem 15. oder 22. Tag) und die Höhe an Ihren tatsächlichen Bedarf anpassen – schließlich laufen Bürokosten und Co. auch weiter, wenn Sie im Bett liegen.
Eher verzichtbar ist die Absicherung, wenn Sie auf mehrere Monate Einkommensausfall problemlos aus Rücklagen reagieren könnten oder Ihr Haushalt nicht von Ihrem Einkommen abhängt. Das sage ich Ihnen in der Beratung auch offen – eine Versicherung, die Sie nicht brauchen, verkaufe ich Ihnen nicht.
Krankentagegeld oder Berufsunfähigkeitsversicherung – was ist der Unterschied?
Diese Frage höre ich oft, und die Antwort ist wichtig: Das eine ersetzt das andere nicht. Beide sichern Ihre Arbeitskraft ab – aber in unterschiedlichen Phasen.
| Krankentagegeld | Berufsunfähigkeitsversicherung | |
|---|---|---|
| Sichert ab | Vorübergehende, 100%ige Arbeitsunfähigkeit | Voraussichtlich dauerhafte Berufsunfähigkeit (i. d. R. mind. 50 %, für voraussichtlich mind. 6 Monate) |
| Leistung | Vereinbarter Tagessatz, steuerfrei | Vereinbarte monatliche BU-Rente |
| Zahlt ab | Nach Karenzzeit (bei Angestellten meist ab dem 43. Tag) | Ab anerkannter Berufsunfähigkeit |
| Zahlt bis | Ende der Arbeitsunfähigkeit – oder bis Berufsunfähigkeit festgestellt wird | Ende der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Endalter |
| Typischer Fall | Bandscheibenvorfall mit OP und Reha, komplizierter Bruch, längere Erkrankung mit Aussicht auf Genesung | Erkrankung oder Unfall ohne Aussicht auf baldige Rückkehr in den Beruf |
Der entscheidende Punkt: Das Krankentagegeld endet, wenn aus der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit wird. Genau dann muss die BU-Versicherung übernehmen. Wer nur eines von beiden hat, hat ein Loch – entweder in den ersten Monaten (ohne Krankentagegeld) oder beim dauerhaften Ausfall (ohne BU). Ideal ist das Zusammenspiel: Krankentagegeld für die Wochen und Monate, Berufsunfähigkeitsversicherung für den Ernstfall.
Voraussetzungen und Spielregeln beim Abschluss
Ein paar Dinge sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben:
Gesundheitsprüfung. Wie bei der BU-Versicherung stellt der Versicherer Gesundheitsfragen. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen. Deshalb gilt: je früher und gesünder der Abschluss, desto besser die Konditionen. Und ganz wichtig: Beantworten Sie die Fragen vollständig und ehrlich – sonst riskieren Sie im Leistungsfall den Versicherungsschutz. Ich unterstütze Sie bei der sauberen Beantwortung und kann heikle Fälle vorab anonym bei Versicherern anfragen. Es gibt allerdings auch Tarife ohne Gesundheitsfragen, die dann eine Klausel enthalten.
Das Bereicherungsverbot. Krankengeld plus Krankentagegeld dürfen zusammen Ihr bisheriges Nettoeinkommen nicht übersteigen. Sie können sich also nicht „gesundstoßen“ – versicherbar ist maximal die tatsächliche Lücke. Im Leistungsfall weisen Sie Ihr Einkommen nach.
Die Karenzzeit muss zu Ihnen passen. Als gesetzlich versicherter Angestellter brauchen Sie die Leistung ab dem 43. Tag – vorher zahlt ja der Arbeitgeber. Ein früherer Beginn kostet nur unnötig Beitrag, ein späterer reißt eine Lücke. Selbstständige wählen den Beginn passend zu ihren Rücklagen.
Anpassung bei Gehaltssprüngen. Steigt Ihr Einkommen, wächst auch Ihre Lücke.
Die richtige Absicherungshöhe
Die Faustformel ist simpel: Ihr bisheriges Netto minus Ihr Netto-Krankengeld = Ihr Tagegeld-Bedarf. Den Monatsbetrag teilen Sie durch 30 und runden auf – fertig ist der Tagessatz.
Im Beispiel von oben (3.500 € brutto): Lücke rund 500 € im Monat, also ein Tagessatz von etwa 17 bis 20 €. Das kostet je nach Alter und Tarif oft nur wenige Euro im Monat – ein sehr fairer Preis für die Sicherheit, im Krankheitsfall finanziell nicht abzurutschen.
Bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze rechnen wir individuell, denn hier greift die Deckelung des Krankengelds und die Lücke wächst überproportional. Auch Selbstständige kalkulieren anders: Hier zählt nicht nur das private Netto, sondern oft auch laufende Betriebskosten.
Nutzen Sie gern meinen Rechner weiter oben – oder wir setzen uns zusammen und rechnen es gemeinsam durch. Als freier VersicherungsMAKLER vergleiche ich dafür die Tarife vieler Gesellschaften und bin an keinen einzelnen Anbieter gebunden.
Häufige Fragen zur Krankentagegeldversicherung
Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?
Krankengeld ist die gesetzliche Leistung Ihrer Krankenkasse ab der 7. Krankheitswoche – begrenzt auf 70 % vom Brutto, maximal 90 % vom Netto und gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung, die genau die Differenz zu Ihrem gewohnten Netto ausgleicht.
Wie lange wird Krankentagegeld gezahlt?
Solange die ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit andauert – anders als das Krankengeld ist es zeitlich nicht auf 78 Wochen begrenzt. Es endet, wenn Sie wieder arbeitsfähig sind oder wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird; dann ist die BU-Versicherung zuständig.
Ist das Krankentagegeld steuerfrei?
Ja. Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung sind steuerfrei und unterliegen – anders als das gesetzliche Krankengeld – auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Ersetzt eine Krankentagegeldversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein. Das Krankentagegeld sichert die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit ab, die BU-Rente den länger andauernden oder dauerhaften Ausfall. Beide ergänzen sich – wer nur eines hat, hat eine Lücke.
Wie hoch ist das maximale Krankengeld 2026?
135,63 € brutto pro Kalendertag, das entspricht rund 4.069 € brutto im Monat. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge bleiben davon etwa 3.560 €. Mehr gibt es nicht – egal, wie hoch Ihr Gehalt ist.
Brauchen Selbstständige in der GKV ein Krankentagegeld?
In den meisten Fällen ja. Selbstständige haben keine Entgeltfortzahlung und Krankengeld nur, wenn sie es aktiv per Wahlerklärung oder Wahltarif vereinbart haben. Eine private Krankentagegeldversicherung kann früher einsetzen und lässt sich flexibel an den tatsächlichen Bedarf anpassen.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Ja, wie bei den meisten Personenversicherungen. Vorerkrankungen können den Beitrag erhöhen oder zu Ausschlüssen führen. Deshalb lohnt sich ein früher Abschluss – und bei Vorerkrankungen eine anonyme Voranfrage, die ich für Sie übernehme. Es gibt auch Tarufe ohne Gesundheitsfragen, die dann aber eine Klausel bzgl. Leistung beinhalten.
Mein Service:
Die Krankentagegeldversicherung ist ein Baustein der Einkommensabsicherung – und sie funktioniert am besten im Zusammenspiel mit den anderen. Neben ihr biete ich zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung, private Haftpflicht, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung oder die private Krankenversicherung an. Vereinbaren Sie einen Termin – persönlich in Hamm oder digital. Sollten Sie mich am Telefon nicht erreichen, hinterlassen Sie eine Nachricht, ich melde mich gern zurück.

