Hundehaftpflichtversicherung in Hamm: Wann sie in NRW Pflicht ist – und warum jeder Hundehalter sie braucht
Die kurze Antwort vorweg: Die Tierhalterhaftpflicht, so heißt Sie korrekt, ist die wichtigste Versicherung für Hundehalter. In NRW ist sie für große Hunde – ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht – gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch für kleine Hunde ist sie unverzichtbar, denn Sie haften als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen – sogar dann, wenn Sie gar nichts falsch gemacht haben alleine aus der Haltung des Hundes. Und die Privathaftpflicht deckt Hunde ausdrücklich nicht ab. Als Versicherungsmakler in Hamm erkläre ich Ihnen hier, worauf es bei der Hundehaftpflichtversicherung ankommt.
Wann ist die Hundehaftpflicht in NRW gesetzlich vorgeschrieben?
Die Versicherungspflicht für Hunde ist Ländersache. In einigen Bundesländern gilt sie für alle Hunde – in NRW, und damit auch in Hamm und Umgebung wie Kamen, Lünen, Unna, Menden usw., regelt das Landeshundegesetz (LHundG NRW), wer versichert sein muss:
Große Hunde (§ 11 LHundG NRW): alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Ein Labrador, Schäferhund oder Golden Retriever fällt also immer darunter. Zur Versicherungspflicht kommen bei großen Hunden übrigens weitere Pflichten hinzu: Die Haltung muss der Stadt angezeigt werden, der Hund braucht einen Mikrochip, und Sie müssen Ihre Sachkunde nachweisen.
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen (§§ 3 und 10 LHundG NRW): Für sie gilt die Versicherungspflicht unabhängig von Größe und Gewicht – zusammen mit einer behördlichen Erlaubnispflicht.
Das Gesetz verlangt eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden. Aus meiner Beratungspraxis sage ich dazu deutlich: Das ist das gesetzliche Minimum, nicht die Empfehlung. Ein einziger schwerer Personenschaden – etwa wenn ein Radfahrer wegen Ihres Hundes stürzt und dauerhaft berufsunfähig wird – kann diese Summe sprengen. Gute Tarife bieten heute 5 bis 10 Millionen Euro Deckung, und der Beitragsunterschied ist gering.
Warum auch kleine Hunde versichert sein sollten
Für kleine Hunde besteht in NRW keine gesetzliche Versicherungspflicht – die Haftung trifft Sie aber genauso. § 833 BGB sagt:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Juristen nennen das Gefährdungshaftung: Sie haften allein deshalb, weil Sie einen Hund halten – auch ohne eigenes Verschulden, auch wenn die Leine dran war, auch wenn der Hund noch nie auffällig wurde. Und zwar unbegrenzt, mit Ihrem gesamten privaten Vermögen. Ein Dackel löst denselben Verkehrsunfall aus wie ein Schäferhund.
Was soll schon passieren? Zwei Beispiele aus dem Alltag
Ihr Hund hat Spaß beim Spielen auf der Wiese mit anderen Hunden und wird übermütig. Er läuft auf die angrenzende Straße, ein Auto muss ausweichen und fährt gegen einen Baum. Für den Schaden am Auto – und für mögliche Verletzungen der Insassen – haften Sie.
Oder Sie fahren zusammen in den Urlaub und mieten eine Ferienwohnung am Strand. Während Sie in der Küche das Essen zubereiten, findet Ihr Vierbeiner Gefallen an der Couch und zerbeißt sie. Auch dafür haften Sie gegenüber dem Vermieter. Wichtig an diesem Beispiel: Schäden an gemieteten Sachen – Ferienwohnung, Hotelzimmer, geliehene Gegenstände – sind nicht in jedem Tarif automatisch enthalten. Achten Sie darauf, dass sogenannte Mietsachschäden eingeschlossen sind; das ist einer der Punkte, an denen sich günstige und gute Tarife unterscheiden.
Die Hundehaftpflicht übernimmt in solchen Fällen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Und sie leistet noch etwas, das oft übersehen wird: Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls vor Gericht. Sie ist damit zugleich ein passiver Rechtsschutz für Sie als Halter.
Achtung: Die Privathaftpflicht reicht nicht
Der häufigste Irrtum in der Beratung: „Ich habe doch eine Privathaftpflichtversicherung.“ Die ist auch extrem wichtig – für Schäden, die Sie selbst verursachen. Hunde sind darin aber ausdrücklich nicht mitversichert. Zahme Kleintiere wie Katzen, Kaninchen oder Vögel deckt die Privathaftpflicht ab – für Hunde (und Pferde) verlangen die Versicherer eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Wer sich auf die Privathaftpflicht verlässt, steht im Schadenfall ohne Schutz da. Einen Überblick über alle Haftpflicht-Sparten finden Sie auf meiner Seite zur Haftpflichtversicherung in Hamm.
Worauf Sie beim Abschluss achten sollten
Neben Deckungssumme (mindestens 5 Millionen Euro) und Mietsachschäden lohnt der Blick auf diese Punkte: Ist das Fremdhüterrisiko, also das Führen durch andere Personen mitversichert – also Familienmitglieder, Freunde oder der Hundesitter, die mit Ihrem Hund Gassi gehen? Gilt der Schutz auch bei Verstößen gegen Leinenpflicht? Sind Welpen des eigenen Hundes übergangsweise mitversichert? Und für Rüden-Besitzer relevanter als man denkt: Ist der ungewollte Deckakt eingeschlossen? Deckt Ihr Rüde eine fremde Hündin, haften Sie für die Folgekosten – von Tierarztkosten bis zur Wertminderung bei einer Zuchthündin. Die Beiträge für gute Tarife liegen bei wenigen Euro im Monat – an dieser Versicherung zu sparen lohnt sich schlicht nicht.
Mein Fazit als Versicherungsmakler aus Hamm
Die Hundehaftpflicht ist für große Hunde in NRW Pflicht und für alle anderen die eine Versicherung, die kein Hundehalter weglassen sollte – das Risiko ist unbegrenzt, der Beitrag klein. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Tarif die wichtigen Bausteine enthält, oder gerade einen Hund anschaffen: Ich prüfe das gerne für Sie. Wie Sie Ihren Hund zusätzlich gegen hohe Tierarztkosten absichern, lesen Sie auf meiner Seite zu Hundekranken- und OP-Versicherungen.
Häufige Fragen zur Hundehaftpflicht
Ist die Hundehaftpflicht in NRW für jeden Hund Pflicht?
Nein. Vorgeschrieben ist sie für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) sowie für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen. Für kleine Hunde ist sie freiwillig – wegen der unbegrenzten Halterhaftung nach § 833 BGB aber dringend zu empfehlen.
Was passiert, wenn ich meinen versicherungspflichtigen Hund nicht versichere?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann – und im Schadenfall haften Sie unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen.
Ist mein Hund über die Privathaftpflicht mitversichert?
Nein. Die Privathaftpflicht deckt nur zahme Kleintiere wie Katzen ab. Für Hunde ist immer eine eigene Tierhalterhaftpflicht nötig.
Zahlt die Hundehaftpflicht auch, wenn jemand anderes mit meinem Hund unterwegs war?
In guten Tarifen ja – das sogenannte Fremdhüterrisiko sollte ausdrücklich mitversichert sein. Prüfen Sie das vor allem, wenn Familie, Freunde oder ein Hundesitter regelmäßig mit Ihrem Hund Gassi gehen.
Was kostet eine Hundehaftpflichtversicherung?
Gute Tarife mit hohen Deckungssummen gibt es bereits für wenige Euro im Monat. Entscheidender als der Preis sind die Leistungsdetails wie Mietsachschäden, Fremdhüterrisiko und Deckungssumme.

